Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vestosale Handels GmbH

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1. Eigentumsvorbehalt


  1. Der Kaufgegenstand bleibt im Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag gegen den Käufer zustehenden Ansprüche.
  2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
  3. Während dieser Zeit darf der Kaufgegenstand weder verkauft noch verschenkt oder verliehen oder sonst veräußert werden. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung des Kaufgegenstandes sind gleichfalls untersagt.
  4. Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Verkäufer sofort schriftliche zu benachrichtigen. Der Käufer ist des Weiteren dazu verpflichtet, den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Käufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
  5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln.
  6. Der Käufer hat zudem die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßen Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. Reparaturen sind grundsätzlich durch den Verkäufer durchzuführen. Reparaturen bei Dritten sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers gestattet.

2. Lieferung


  1. Erfüllungsort ist das Geschäftslokal des Verkäufers.
  2. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.
  3. Teillieferungen sind entsprechend ihrem Anteil am Gesamtkaufpreis zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange dem entgegenstehen.

3. Gewährleistung

3.1 Gewährleistung in anderen Fällen als im Verkaufsgüterkauf


  1. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen gerügt werden. Andernfalls ist der Verkäufer in Bezug auf diese Mängel von der Gewährleistung befreit. Fällt der letzte Tag dieser Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Bei einer Mängelrüge sollten Kaufbeleg und Garantieurkunde vorgelegt werden.
  2. Die Verjährung der Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Beim Kauf von gebrauchten Geräten ist, soweit der Verkäufer nicht gesetzlich unabdingbar haftet oder etwas anderes vereinbart wird, jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen.
  4. Der Verkäufer gewährt dem Käufer anstelle des Rechts, Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu fordern, das Recht auf Nachbesserung der Mängel bei Übernahme aller zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen durch den Verkäufer.
  5. Für den Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung ist der Käufer berechtigt, nach Wahl Minderung des Kaufpreises, Austausch des Kaufgegenstandes oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

3.2 Gewährleistung bei Verbrauchsgütern


  1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 433 ff. BGB.

4. Schadensersatz


  1. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zusetzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Kaufgegenstand zu verfügen und den Käufer innerhalb angemessener Nachfrist mit einem Kaufgegenstand gleicher Art zu beliefern.
  2. Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung (§ 323 BGB) vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  3. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Verkäufer 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschalen entstanden ist.
  4. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
  5. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinal-pflichten).

5. Reparaturen


  1. Wird ein mit dem Käufer vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der Käufer dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.
  2. Werden Geräte zu einer Werkstattreparatur angeliefert, führt der Verkäufer vor Ausführung der Reparatur eine kostenpflichtige Geräteprüfung durch. Die Kosten der Geräteprüfung sind bei Anlieferung des Gerätes in der Werkstatt zu entrichten und werden in voller Höhe auf den Reparaturpreis angerechnet.
  3. Ansprüche wegen etwaiger Reparaturmängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme der Reparatur.
  4. Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt nur gegen Vorlage des Geräteabholscheines. Muss - etwa wegen des Verlustes eines Solchen - die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so kann der Verkäufer beanspruchen, in geeigneter Weise dagegen abgesichert zu werden, dass er später unter Vorlage des Abholscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird. Insbesondere hat der Verkäufer einen Anspruch auf Erteilung einer Quittung über die Herausgabe des reparierten Gerätes.
  5. Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von einer Woche nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den Verkäufer abgeholt, so wird die Abholung beim Käufer angemahnt. Erfolgt dann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach dem Zugang der Mahnung, so haftet der Verkäufer danach für Beschädigungen oder Verlust nur noch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Verkäufe


  1. Die Endpreise verstehen sich ab Geschäftslokal des Verkäufers inklusive Mehrwertsteuer.
  2. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart worden sind.
  3. Kommt der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so hat dieser dem Verkäufer den entstandenen Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinses, zu ersetzen. Weitere gesetzliche Ansprüche des Verkäufers aus Verzug bleiben hiervon unberührt.

7. Schlussbestimmungen


  1. Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde den Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Verhandlungen und bis zum Vertragsabschluss getroffen wurden oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Erfüllungsort ist das Geschäftslokal des Verkäufers.
  3. Ist der Käufer Kaufmann, ist für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Verkäufers. Dasselbe gilt dann, wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat oder nach Vertragsabschuss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.