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AGB
1. Eigentumsvorbehalt
- Der Kaufgegenstand bleibt im Eigentum des Verkäufers bis
zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag gegen den Käufer
zustehenden Ansprüche.
- Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer
zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt,
solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt
nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
- Während dieser Zeit darf der Kaufgegenstand weder verkauft
noch verschenkt oder verliehen oder sonst veräußert werden.
Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung des
Kaufgegenstandes sind gleichfalls untersagt.
- Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem
Diebstahl ist der Verkäufer sofort schriftliche zu
benachrichtigen. Der Käufer ist des Weiteren dazu
verpflichtet, den Dritten unverzüglich auf den
Eigentumsvorbehalt des Käufers hinzuweisen. Der Käufer trägt
alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer
Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden
müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden
können.
- Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer
verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln.
- Der Käufer hat zudem die Pflicht, den Kaufgegenstand
während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßen
Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und
erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu
lassen. Reparaturen sind grundsätzlich durch den Verkäufer
durchzuführen. Reparaturen bei Dritten sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers gestattet.
2. Lieferung
- Erfüllungsort ist das Geschäftslokal des Verkäufers.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit
diese für den Käufer zumutbar sind.
- Teillieferungen sind entsprechend ihrem Anteil am
Gesamtkaufpreis zu bezahlen, soweit nicht berechtigte
Belange dem entgegenstehen.
3. Gewährleistung
3.1 Gewährleistung in anderen Fällen als im
Verkaufsgüterkauf
- Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer
Ausschlussfrist von 14 Tagen gerügt werden. Andernfalls ist
der Verkäufer in Bezug auf diese Mängel von der
Gewährleistung befreit. Fällt der letzte Tag dieser Frist
auf einen Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich die Frist
bis zum nächsten Werktag. Bei einer Mängelrüge sollten
Kaufbeleg und Garantieurkunde vorgelegt werden.
- Die Verjährung der Mängelansprüche richtet sich nach den
gesetzlichen Vorschriften.
- Beim Kauf von gebrauchten Geräten ist, soweit der
Verkäufer nicht gesetzlich unabdingbar haftet oder etwas
anderes vereinbart wird, jede Gewährleistung des Verkäufers
ausgeschlossen.
- Der Verkäufer gewährt dem Käufer anstelle des Rechts,
Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des
Vertrages zu fordern, das Recht auf Nachbesserung der Mängel
bei Übernahme aller zum Zwecke der Nachbesserung
erforderlichen Aufwendungen durch den Verkäufer.
- Für den Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung ist der
Käufer berechtigt, nach Wahl Minderung des Kaufpreises,
Austausch des Kaufgegenstandes oder Rückgängigmachung des
Vertrages zu verlangen.
3.2 Gewährleistung bei Verbrauchsgütern
- Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen
Vorschriften gemäß §§ 433 ff. BGB.
4. Schadensersatz
- Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab,
ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist
zusetzen, nach deren Ablauf anderweitig über den
Kaufgegenstand zu verfügen und den Käufer innerhalb
angemessener Nachfrist mit einem Kaufgegenstand gleicher Art
zu beliefern.
- Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach
Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung (§ 323 BGB) vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
- Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Verkäufer
20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als
Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern der Käufer nicht
nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in
der Höhe der Pauschalen entstanden ist.
- Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens
bleibt vorbehalten.
- Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf den Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei
Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher
Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen
(Kardinal-pflichten).
5. Reparaturen
- Wird ein mit dem Käufer vereinbarter Reparaturtermin von
diesem nicht eingehalten, so hat der Käufer dadurch
entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang
zu erstatten.
- Werden Geräte zu einer Werkstattreparatur angeliefert,
führt der Verkäufer vor Ausführung der Reparatur eine
kostenpflichtige Geräteprüfung durch. Die Kosten der
Geräteprüfung sind bei Anlieferung des Gerätes in der
Werkstatt zu entrichten und werden in voller Höhe auf den
Reparaturpreis angerechnet.
- Ansprüche wegen etwaiger Reparaturmängel verjähren in
einem Jahr nach Abnahme der Reparatur.
- Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt nur
gegen Vorlage des Geräteabholscheines. Muss - etwa wegen des
Verlustes eines Solchen - die Abholberechtigung anderweitig
nachgewiesen werden, so kann der Verkäufer beanspruchen, in
geeigneter Weise dagegen abgesichert zu werden, dass er
später unter Vorlage des Abholscheines durch einen Dritten
erneut in Anspruch genommen wird. Insbesondere hat der
Verkäufer einen Anspruch auf Erteilung einer Quittung über
die Herausgabe des reparierten Gerätes.
- Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von einer
Woche nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer
Abholungsaufforderung durch den Verkäufer abgeholt, so wird
die Abholung beim Käufer angemahnt. Erfolgt dann die
Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach dem
Zugang der Mahnung, so haftet der Verkäufer danach für
Beschädigungen oder Verlust nur noch bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
6. Verkäufe
- Die Endpreise verstehen sich ab Geschäftslokal des
Verkäufers inklusive Mehrwertsteuer.
- Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung
in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn
sie vorher schriftlich vereinbart worden sind.
- Kommt der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in
Verzug, so hat dieser dem Verkäufer den entstandenen
Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinses,
zu ersetzen. Weitere gesetzliche Ansprüche des Verkäufers
aus Verzug bleiben hiervon unberührt.
7. Schlussbestimmungen
- Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die
Vertragsurkunde den Inhalt der getroffenen Vereinbarung
richtig und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze
gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der
Verhandlungen und bis zum Vertragsabschluss getroffen wurden
oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
- Erfüllungsort ist das Geschäftslokal des Verkäufers.
- Ist der Käufer Kaufmann, ist für sämtliche gegenwärtigen
und zukünftigen Ansprüche aus dem Vertrag ausschließlicher
Gerichtsstand der Firmensitz des Verkäufers. Dasselbe gilt
dann, wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland hat oder nach Vertragsabschuss ins
Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.
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